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  • Groß Berkel: Geflügelpest ausgebrochen – Aufstallungspflicht für Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde
    In einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Das hochansteckende Virus H5N1 wurde am 22. Januar durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Befund am 23.01.2023 bestätigt. Das Geflügel in dem Betrieb sei tierschutzgerecht getötet worden, teilte der Landkreis Hameln-Pyrmont mit. Da es sich bei dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb um eine Kleinsthaltung mit Legehennen handelt (38 Tiere), werden nach derzeitiger Risikoeinschätzung keine Sperrzonen eingerichtet. Als Auslöser für die Geflügelpest wird der Eintrag durch Wildvögel im Bereich der Humme vermutet. Zum Schutz des Geflügels hat der Landkreis ab sofort die Aufstallung von gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in den Orten Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde bis auf Weiteres angeordnet. Das Geflügel ist ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung, also einer Schutzvorrichtung,  bestehen muss, zu halten. Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln können genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen, erklärt Amtsleiterin Dr. Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont. Alle Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont sind angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen gegeben falls zu optimieren und strikt einzuhalten. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln, die das Virus übertragen können, sollten vermieden werden. Dazu kann es insbesondere in Gewässernähe sinnvoll sein, das Geflügel aufzustallen, sofern der Betrieb nicht ohnehin von der Aufstallungsanordnung betroffen ist. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt werden, betont  Himmelsbach. Kleine Geflügelhaltungen können sich diesbezüglich unter anderen an folgendem Merkblatt orientieren: Infoblatt_Hobbyhaltung_AI_2023 (PDF, 445 kB) Tote Wildvögel (insbesondere Greifvögel, Enten, Kraniche und Gänse) können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032531 oder über vet@hameln-pyrmont.de gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.

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