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In weiten Teilen der Kernstadt und der Orsteile hätten die Anlieger die Gehwege bereits entsprechend von Schnee und Eis gereinigt, so der Leiter des Haupt- und Personalamtes Heiko Knigge. Die Stadt erinnert noch einmal daran, dass die Eigentümer verpflichtet sind vor den Grundstücken Schnee und Eis wegzuräumen. Die für Fußgänger ausreichende Räumbreite von einem Meter müsse täglich zwischen 7 und 20 Uhr gewährleistet sein. Verstöße gegen die Räumpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Detailfragen beantwortet das städtische Hoch- und Tiefbauamt in Bad Münder unter 0 50 42 – 943 168, ihr Ansprechpartner ist Ralph Kempe.




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