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Der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann kritisiert die Änderungen der Landesregierung im Kommunalverfassungsrecht. Das Argument der Landesregierung die Stichwahl bei Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen abzuschaffen, da nur noch wenige Wähler ihre Stimme bei einer Stichwahl abgeben würden, entspreche nicht dem demokratischen Verständnis, so Watermann. Die Stichwahl müsse als wichtiges Instrument der Mitbestimmung für die Wähler in Niedersachsen erhalten bleiben, so Watermann weiter.




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