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Nach einer erneuten Risikobewertung angesichts der fortschreitenden Ausbreitung der Vogelgrippe bundesweit und dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8 nun auch in der benachbarten Region Hannover ordnet der Landkreis Hameln-Pyrmont ab sofort die Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Die Anordnung gilt bis zum 31. Januar 2017. Zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelbestände gilt das sowohl für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen als auch für Hobbyhaltungen. Ebenfalls sind alle Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont untersagt. Zudem ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen jetzt auch verpflichtend auf Geflügelhalter von unter 1.000 Stück Geflügel ausgeweitet worden. So müssen Geflügelhalter z. B. das unbefugte Betreten ihrer Stallungen von fremden Personen verhindern, ebenso muss Schutzkleidung bereit stehen. Weitere Infos gibt es auch unter ww.tierseucheninfo.niedersachsen.de Beim Landkreis Hameln-Pyrmont steht zusätzlich Janine Berger aus dem Amt für Veterinärwesen für Fragen telefonisch unter 05151/ 903 2522 zur Verfügung.




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