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Detailregelungen seien bisher weder beim Land noch in den Kommunen bekannt, so Fachbereichsleiterin Sabine Jösten im zuständigen Ausschuss. Es sei zu erwarten, dass die entsprechenden Informationen erst zum Ende des Jahres erfolgen. Daher werde es erst zu Beginn des neuen Jahres zu Rückrechnungen und Neubescheiden kommen, so Jösten. Der Bundesgesetzgeber hat zum neuen Jahr ein Gesetz zur Stärkung des Wohngeldgesetzes, beschlossen. Mit der Reform soll mehr Personen Zugang zum Wohngeld ermöglicht werden, das Wohngeld selbst erhöht und zukünftig alle zwei Jahre an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden.




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