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Seit Freitag wird an Unternehmen in Niedersachsen die Überbrückungshilfe des Bundes für durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Ausfälle ausgezahlt. Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen über ihren jeweiligen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragen. Diese prüfen sowohl die geltend gemachten Corona-bedingten Umsatzeinbrüche als auch die Fixkosten und beantragen dann die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform. Wie hoch die Soforthilfen ausfallen, richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und der Höhe des Umsatzrückgangs pro Monat im Vergleich zu dem des Vorjahres.




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