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Wer nicht überpünktlich alle Geschenke hatte, dürfte spätestens durch den Lockdown in diesem Jahr auch auf den Online-Handel zurückgegriffen haben. Damit die Pakete noch pünktlich zur Bescherung ankommen, sollten sie aber inzwischen bestellt sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist auf die Rechte der Kunden beim Versandhandel hin. Auch wenn ein Anbieter ein Lieferdatum mitteile, müsse der Kunde damit rechnen, dass sich dieses doch noch um einige wenige Tage verschieben könne, sagte Ann-Katrin Fornika von der Verbraucherzentrale. Wenn Pakete gar nicht ankommen, sei hier der Händler erster Ansprechpartner, sagt Fornika. Falls Pakete beschädigt ankommen, sollten die Käufer den Händler schriftlich auffordern, die Ware neu zu liefern oder das Geld zu erstatten. Falls es trotzdem Probleme geben sollte, hat die Verbraucherzentrale ein Beschwerdeportal eingerichtet. Das ist zu finden unter www.post-ärger.de . Eine andere Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.




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