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Der Landkreis Hameln-Pyrmont will gegen Schottergärten vorgehen – und setzt dabei auch auf Information. Daher weist die Kreisverwaltung Grundstückseigentümer ausdrücklich darauf hin, dass Schottergärten illegal sind. In der Niedersächsischen Bauordnung ist ausdrücklich verankert, dass die Beseitigung und Begrünung der versiegelten Flächen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde angeordnet werden kann. Diese Möglichkeit, den Rückbau von Schottergärten anzuordnen, werde der Landkreis Hameln-Pyrmont in Zukunft verwaltungsrechtlich umsetzen. Dies sollten Grundstückseigentümer bei er (Um-)Gestaltung ihrer Gärten unbedingt in ihre Überlegungen mit einfließen lassen. Ebenso sollten vor diesem Hintergrund Schottergärten als wertmindernder Faktor bei der Bewertung des Grundstückes berücksichtigt werden.
Blühende Gärten seien nicht nur aus Umweltgründen die richtige Alternative, sie dienten auch dem Werterhalt des Eigentums, betont Landrat Dirk Adomat. Wer statt Schottergärten auf blühende Alternativen setzt, tue nicht nur etwas Gutes für Natur und Klimaschutz, sondern auch langfristig für den eigenen Geldbeutel. Praktische Tipps für die Anlage naturnaher Gärten sind in der Broschüre „Vorgärten im Landkreis Hameln-Pyrmont – lebendig, bunt und pflegeleicht“ zu finden. Diese wurde in Kooperation mit dem NABU erstellt und ist kostenlos im Kreishaus oder auch online erhältlich.




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