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FOTO: Rhea Schöning, Klimaschutzagentur Weserbergland, beantwortet Fragen zum Klimafonds und zu den Förderbedingungen (NA/KSA)

Wer als Einzelperson oder in der Gruppe ein Projekt zum Schutz des Klimas oder der Umwelt plant, kann sich noch bis zum 30. April bei der Klimaschutzagentur Weserbergland um eine finanzielle Förderung seiner Projektumsetzung bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert. Die grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist der eindeutig erkennbare Projektbezug zum Klima- oder Umweltschutz. Wenn es das Ziel des Projektes ist, ob kurz- oder langfristig, positiv auf die Umwelt und das Klima einzuwirken, seien die Möglichkeiten der förderbaren Projektaktivitäten fast grenzenlos, sagte Rhea Schöning von der Klimaschutzagentur Weserbergland.
Es können beispielsweise Baumpflanzaktionen, das Anlegen von Blühstreifen, die Einrichtung einer Schulimkerei, ein Photovoltaik-Selbstbau-Workshop oder Artenschutzprojekte durch den regionalen Klimafonds Weserbergland unterstützt werden. Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kindergärten, Kommunen und Kirchengemeinden sind ebenso angesprochen wie Unternehmen oder private Initiativen, die ein lokales Klimaschutzprojekt planen. Der Klimafonds enthält rund 15.000 Euro, durch die der regionale Klimaschutz in vielfältiger Weise gefördert werden soll. Die Förderbedingungen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage der Klimaschutzagentur Weserbergland abrufbar unter www.klimaschutzagentur.org/klimafonds-weserbergland.

 




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