Alle Beiträge auf radio-aktiv.de sind kostenfrei abrufbar und ohne Anmeldung für Sie verfügbar.
Ermöglicht wird dies durch Fördergelder, Spenden und unsere Mitglieder des Trägervereins. Unterstützen auch Sie radio aktiv!

Am 31. März endet für Arbeitgeber die jährliche Meldepflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Darauf macht die Agentur für Arbeit in Hameln aufmerksam. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren oder sind.




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!