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Nach langen Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Landrats Stichwahl in Hameln Pyrmont als reine Briefwahl, gibt es nun eine Antwort auf eine (kleine) Anfrage der FDP im niedersächsischen Landtag. Die Landesregierung wolle eine Bewertung nicht durchführen, hieß es. Die Durchführung kommunaler Wahlen obliege den Kommunen in eigener Zuständigkeit. Die FDP im Kreistag Hameln Pyrmont kritisiert, dass die Landesregierung in ihrer Antwort nicht mitteilt, warum sie keine Verordnung erlassen hat, so wie es das Wahlgesetz vorsieht, wenn wegen höherer Gewalt Wahlen nicht wie gewohnt durchgeführt werden können. Es wäre so möglich gewesen, den Zeitraum bis zur Stichwahl zu verlängern oder andere Vorgaben für die Durchführung der Wahl zu bestimmen, so der Fraktionsvorsitzende der Kreistags FDP Rüdiger Zemlin. Es sei bestätigt worden, dass die wahlrechtliche Rechtsgrundlage für eine reine Briefwahl nicht vorlag, sagte Zemlin.




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