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Der stellvertretende Wahlleiter des Landkreises Thomas Haß hat auf die Unterschiede bei den heutigen Wahlen hingewiesen. An der Bundestagswahl dürften auch deutsche Staatsangehörige teilnehmen, die im Ausland wohnen, allerdings dürfen sie nicht den Landrat mitwählen. Bei der Landratswahl sind auch 16 bis 18jährige wahlberechtigt, ebenso Staatsangehörige von EU-Ländern, die ihren Wohnsitz im Landkreis Hameln-Pyrmont haben. Bei der Bundestagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen, eine für Wahlkreis-Kandidaten, und eine für die Landeslisten der Parteien. Bei der Landratswahl könne nur eine Stimme abgegeben werde, da es sich um eine reine Personenwahl handele, so Haß.




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