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Für Schulabgänger kann auch die Zeit der Lehrstellen-Suche schon für die Rente zählen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin. Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt und für wenigstens einen Kalendermonat bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende gemeldet sind.Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung dann als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.rentenblicker.de, in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.




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