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Die Stadt will am Wildtierverbot für Zirkusse festhalten und legt Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein. Ein Zirkusbetreiber hatte vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen das von der Hamelner Politik beschlossene Verbot für Zirkusse mit Wildtieren – auf städtischen Grundstücken – geklagt und Recht bekommen. Das Gericht urteilte, dass Kommunen einem Zirkus Aufführungen mit Wildtieren nicht untersagen dürften. Dies könne nur der Bund regeln, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Die Hamelner Verwaltung wehrt sich nun gegen das Gerichtsurteil. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil aus Darmstadt, das das Hannoveraner Gericht nicht berücksichtigt haben soll. In dem Urteil aus Darmstadt heißt es, „da es einer Kommune grundsätzlich freistehe, Flächen für Zirkusse zu betreiben, stehe es ihr ebenso frei, Details festzulegen, wer unter welchen Voraussetzungen die Fläche nutzen darf.“ Zudem erklärt die Hamelner Verwaltung: Dem Zirkusunternehmen sei es immer noch möglich aufzutreten, nur eben nicht auf städtischen Flächen in Hameln.




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