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In der Kurstadt hatte ein Gewerbetreibender beantragt, die Schillerstrasse zur Tempo 30 Zone zu machen. Das soll die Lärmbelastung senken und für Sicherheit für die Fachwerkhäuser sorgen. Die Stadtverwaltung hat eine Reduzierung auf Tempo 30 aber abgelehnt. Die Verwaltung bzw. die Verkehrskommission weist auf die übergeordnete Bedeutung der Straße als Landesstrasse hin. Da darf es vordergründig nur Geschwindigkeitsreduzierungen aus besodnerem Grund geben. Wenn etwa eine Schule, ein Kindergarten oder ein Seniorenheim angrenzt. Das ist nicht der Fall. Außerdem werde die Geschwindigkeit zum großen Teil eingehalten. Das habe eine Verkehrsmessung ergeben. Und der Lärm liege im Rahmen. Auch für eine Einschränkung des Schwerlastverkehrs gebe es keinen Grund. Will eine Kommune Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstrassen, gerade wie in diesem Falle die Einkaufsstrasse Schillerstrasse, dann hat sie durch das Modellprojekt des Landes aktuell die Möglichkeit.




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