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Die Stadt Hameln hat dazu eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Bei den Wanderungen ist es heute zwischen 11 und 19 Uhr in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes verboten Glasbehältnisse bei massenhaften Gruppenwanderungen mitzunehmen. Auf dem Gebiet der Stadt Hameln gilt die Allgemeinverfügung für folgende Bereiche: Auf den Straßen, Wegen und Plätzen zwischen und einschließlich des EDEKA-Parkplatzes Bertholdsweg/Ecke Reimerdeskamp und der „Fischbecker Kiesteiche“, sowie auf deren Gehwegen und/oder Befestigungsstreifen, insbesondere Bertholdsweg, Reimerdeskamp, Wehler Marsch, Steinkuhlenfeld, Holzweg, B83 und Hauptstraße; In den Hamelner Stadtforsten rund um den Friedhof Wehl, Klagesberg, Brandkopf bis Holtenser Landstraße und bis Schliekers Brunnen und im Kernstadtgebiet innerhalb und außerhalb der Altstadt und entlang des Weserradweges in südliche Richtung entlang des Weserufers bis in die Gemarkung Tündern. Die Einhaltung dieser Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Polizei überwacht. Bei einer Änderung der Gefährdungslage kann der Geltungsbereich und der Zeitraum durch die Polizei oder die Verwaltungsbehörde unverzüglich neu festgelegt werden.




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